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Frank & Söhne
TEAM
Onboarding0/8
Hainbuchenweg 3 · 4030 Linz · [email protected]
👋
Willkommen bei
Frank & Söhne!
Was dich erwartet (8 Schritte)
  • 1
    Persönliche Daten & Dokumente
  • 2
    Betrieb & Team
  • 3
    Arbeitszeiten & Stundenerfassung
  • 4
    Urlaub & Krankenstand
  • 5
    Firmen-KFZ & Eigenverantwortung
  • 6
    Verhalten & Kommunikation
  • 7
    Interessen & Entwicklung
  • 8
    Unterschrift & Abschluss
⏱️ Dauer ca. 15–20 Minuten.
1/8Persönliche Daten

👕 Konfektionsgrößen (für Arbeitskleidung/PSA)

📷 Ausweis fotografieren
🪪
Tippen zum Fotografieren

📋 Arbeitserlaubnis
Arbeitserlaubnis Österreich notwendig?
Bitte Arbeitserlaubnis fotografieren.
📄
Arbeitserlaubnis fotografieren
2/8Betrieb & Team
🏢Malerei Frank & Söhne GmbH
Hainbuchenweg 3, 4030 Linz · +43 732 384030
🎨Schwerpunkte
  • Malerei & Anstrich – Innen und Außen
  • Fassadengestaltung & dekorative Wandgestaltung
  • Ausbildungsbetrieb
👷PSA verpflichtend
Schutzschuhe (S3), Handschuhe, Brille. Bei Höhenarbeiten: Auffanggurt anlegen.
Ich habe die Betriebsinformationen gelesen und verstanden.
3/8Arbeitszeit & Stunden
🕐Arbeitszeiten
Mo–Do: 07:00–16:00 · Pause 12:00–12:30
Fr: 07:00–12:00
39 Std./Woche · Arbeitsort = Baustelle
⚠️Stundenerfassung
Täglich auf dem Wochenbericht. Zu spät = gilt als nicht geleistet.
Ich werde Stunden täglich korrekt eintragen.
4/8Urlaub & Krankenstand
🏖️Urlaub
1–3 Tage: mind. 1 Monat vorher. 4+ Tage: mind. 2,5 Monate vorher.
25 Arbeitstage/Jahr. Nur mit Genehmigung!
🤒Krankenstand
Bis 06:30 Uhr am 1. Tag bei Geschäftsführung melden. Ab 3. Tag ärztliche Bestätigung.
Meldung an Kollegen gilt NICHT!
Ich habe Urlaubs- und Krankenstandsregeln verstanden.
5/8Firmen-KFZ
🚐Eigenverantwortung
  • Fahrtauglichkeit, Service & Pickerl
  • StVO – Strafen selbst zahlen!
  • Reinigung innen und außen
🚫Privatfahrten verboten!
Nur dienstlich. Fahrtenbuch wöchentlich abgeben. Schäden durch Fahrlässigkeit: volle Kostentragung.
Ich habe die KFZ-Eigenverantwortung akzeptiert.
6/8Verhalten & Kommunikation
🤝Beim Kunden
  • Pünktlich, sauber, professionell
  • Kein Rauchen ohne Erlaubnis
🚫Verboten
  • Alkohol und Drogen während Arbeitszeit
  • Weitergabe von Betriebsdaten
🔒Geheimhaltung
Betriebsgeheimnisse auch nach Dienstende. Vertragsstrafe: 3 Bruttomonatsentgelte.
Ich habe die Verhaltensregeln akzeptiert.
7/8Interessen & Entwicklung
Handwerk
🪣
Innenmalerei
🏠
Fassade & Außen
Dekorative Gestaltung
🪨
Spachteltechnik
🖼️
Tapezieren
🔩
Lackierarbeiten
Karriere
👨‍🏫
Lehrlinge ausbilden
👷
Vorarbeiter
🎓
Weiterbildungen
🏆
Meisterprüfung
8/8Unterschrift & Abschluss
Unterschrift Mitarbeiter/in
Mit Finger oder Stift unterschreiben
⬆️ Wird gespeichert ...
🎉

Onboarding abgeschlossen!

Herzlich willkommen!

✅ PDF gespeichert & WhatsApp bereit.
📋 Arbeitsvertrag
📌 Vollständige Fassung – bitte sorgfältig lesen, dann bestätigen und unterschreiben.

ARBEITSVERTRAG

Meisterbetrieb Malerei Frank & Söhne GmbH · Hainbuchenweg 3 · 4030 Linz

01. Beginn

Ihr Arbeitsverhältnis beginnt am und ist unbefristet. Das erste Monat gilt als Probezeit, während welcher das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten jederzeit gelöst werden kann.

02. Aufgabenbereich

Mit Ihrer Verwendung als Maler und Beschichtungstechniker – Schwerpunkt Funktionsbeschichtungen sind insbesondere folgende Aufgaben verbunden: laut Berufsbild. Sie beachten alle betrieblichen Ordnungsvorschriften und kommen Ihren Dienstpflichten entsprechend den jeweiligen Richtlinien und Weisungen nach. Wir dürfen Ihnen auch andere berufsähnliche Tätigkeiten zuweisen.

03. Arbeitsort

Ihr gewöhnlicher Arbeitsort ist das Bundesland Oberösterreich. Von angeordneten Dienstreisen abgesehen, bleibt auch eine Versetzung an eine andere Arbeitsstätte vorbehalten.

04. Kollektivvertrag

Auf Ihr Arbeitsverhältnis findet der aktuell geltende Kollektivvertrag für das Maler-, Lackierer- und Schilderherstellergewerbe (Arbeiter/innen) Österreichs Anwendung – nachstehend „KV" genannt. Dieser liegt zur Einsichtnahme im Sekretariat auf.

05. Arbeitszeit

Die wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden wird wie folgt verteilt:

  • Mo–Do: 07:00–16:00 Uhr · Mittagspause 12:00–12:30 Uhr
  • Fr: 07:00–12:00 Uhr

Im gesetzlich zulässigen Rahmen sind Sie auch zu Mehrdienstleistungen verpflichtet. Diese können durch Zeitausgleich binnen 6 Monaten abgegolten werden. Mehrarbeits-/Überstundenleistung ohne vorherige Anordnung ist nur in außergewöhnlichen Fällen statthaft – unverzüglich melden, spätestens innerhalb 1 Woche schriftlich, andernfalls gelten sie als nicht geleistet.

06. Nebenbeschäftigung

Aufnahme einer entgeltlichen Nebenbeschäftigung ist mitzuteilen. Im selben Geschäftszweig ist jede Erwerbstätigkeit ohne vorherige Zustimmung unzulässig und vertragswidrig.

07. Dienstverhinderung

Meldung bei Krankheit/Unfall bis spätestens 06:30 Uhr am ersten Tag bei der Geschäftsführung/Sekretariat. Meldung an Kollegen gilt NICHT – führt zu Entgeltverlust. Ab 3. Tag: ärztliche Bestätigung erforderlich.

08. Urlaub

25 Arbeitstage/Jahr (5 Wochen). Schriftlicher Antrag erforderlich, nur mit Zustimmung antreten. Urlaubsanspruch verjährt 2 Jahre nach Ende des Urlaubsjahres.

09. Einstufung / Lohn

Einstufung nach Verwendungsgruppenjahr bzw. KV. Auszahlung: Überweisung auf das angegebene Bankkonto.

10. Sonderleistungen

Über gesetzliche und kollektivvertragliche Ansprüche hinaus werden Ihnen folgende Arbeitgeberleistungen zugesagt: gemäß gesonderter Vereinbarung.

11. Inklusiv Entgelt

Mit dem vereinbarten übertariflichen Entgelt sind sämtliche Erschwerniszulagen lt. KV abgegolten.

12. Sozialversicherung und Mitarbeitervorsorgekasse

SV-Träger: Österreichische Gesundheitskasse, Gruberstraße 77, 4020 Linz
MVK: ALLIANZ Vorsorgekasse AG, Wiedner Gürtel 9–13, 1100 Wien

13. Dienstreisen

Reisekosten und Reiseaufwandsentschädigungen richten sich nach dem KV.

14. Abrechnung / Verfall / Abtretung

Monatliche schriftliche Lohnabrechnung. AN-Ansprüche verfallen, wenn nicht binnen 3 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht.

15. Irrtümliche Entgeltzahlung

Rückforderung irrtümlich geleisteter Entgelte bleibt vorbehalten. Sie erklären sich zur unverzüglichen Rückerstattung einverstanden.

16. Kündigung

Kündigung gemäß KV. AN-Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei verschuldeter Entlassung oder vorzeitigem Austritt ohne wichtigen Grund: Vertragsstrafe 1 Bruttomonatsentgelt.

17. Geheimhaltungspflicht

Geheimhaltung aller Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse – während und nach dem Dienstverhältnis. Bei Übertretung: Vertragsstrafe 3 Bruttomonatsentgelte.

18. Ausbildungskostenrückerstattung

Rückerstattungspflicht bei AN-Kündigung/Entlassung: 1. Jahr 100 %, 2. Jahr 2/3, 3. Jahr 1/3.

19. Anzeige von Änderungen

Jede Änderung der Wohnadresse oder wichtiger Umstände ist dem Sekretariat unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

20. Flexibles Arbeitszeitmodell

Alle Mehr-/Überstunden auf Wochenbericht anführen. Unvollständige oder verspätete Berichte werden nicht berücksichtigt. Zeitausgleich: mind. 2 Lohnwochen vorher ankündigen.

21. Weitere Vereinbarungen

Keine Privatfahrten mit Firmenfahrzeugen. Lückenloses Fahrtenbuch führen – wöchentliche Abgabe im Sekretariat zum letzten Arbeitstag.

22. Schlussbestimmungen

Jede künftige Änderung der Rechte und Pflichten wird schriftlich mitgeteilt. Ausfertigung auf ausdrücklichen Wunsch erhältlich.

Ich habe den Arbeitsvertrag vollständig gelesen und akzeptiere alle Inhalte.
Unterschrift – Arbeitsvertrag
Mit Finger oder Stift unterschreiben
⬆️ Wird gespeichert ...
📄 Zusatzvereinbarung
📌 Vollständige Fassung – bitte sorgfältig lesen, dann bestätigen und unterschreiben.

ZUSATZVEREINBARUNG ZUM ARBEITSVERTRAG

Frank & Söhne GmbH · Hainbuchenweg 3 · 4030 Linz

Präambel

Diese Zusatzvereinbarung bezieht sich auf den bestehenden Arbeitsvertrag und dient der Konkretisierung und Klarstellung einzelner Vertragsbestimmungen. Alle übrigen Regelungen des bestehenden Arbeitsvertrags bleiben unverändert aufrecht.

Arbeitsort und Arbeitszeit

Regelungen laut Arbeitsvertrag (03. Arbeitsort / 05. Arbeitszeit)

Gewöhnlicher Arbeitsort: Bundesland Oberösterreich. Mo–Do 07:00–16:00 Uhr (Mittagspause 12:00–12:30 Uhr), Fr 07:00–12:00 Uhr. 39 Stunden/Woche.

Zusatz

Die tägliche Arbeitszeit beginnt um 07:00 Uhr auf der zugewiesenen Baustelle – diese gilt als Dienstort. Anwesenheit im Betrieb vor 07:00 Uhr oder nach 16:00 Uhr beruht auf freiwilliger Basis und gilt nicht als Arbeitszeit.

Es ist den Mitarbeitenden freigestellt, selbstständig direkt zur Baustelle zu fahren. Notwendige Materialien und Werkzeuge sind eigenverantwortlich zu organisieren. Vergessen oder Nichtmitführen von Material stellt eine Pflichtverletzung dar – wiederholte Verstöße können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Benutzung von Firmenfahrzeugen

Regelungen laut Arbeitsvertrag (21. Weitere Vereinbarungen)

Keine Privatfahrten mit Firmenfahrzeugen. Lückenloses Fahrtenbuch – wöchentliche Abgabe im Sekretariat.

Zusatz

Private Fahrten mit Firmenautos sind strengstens untersagt. Ausschließlich dienstliche Nutzung:

Fahrtenbuch ist immer lückenlos zu führen.

Führerscheinkontrolle

Gültige Lenkberechtigung bei Dienstantritt sowie mindestens einmal jährlich vorlegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Kontrolle zu dokumentieren. Rechtsgrundlage: § 102 Abs. 1 Z 1 Kraftfahrgesetz (KFG).

Mitteilungspflicht bei Entzug oder Einschränkung des Führerscheins

Bei Entzug, vorübergehender Abnahme oder Einschränkung der Lenkberechtigung: unverzügliche schriftliche Meldung an den Arbeitgeber. Keine Firmenfahrt ohne gültige Lenkberechtigung. Verstoß kann arbeitsrechtliche und haftungsrechtliche Folgen haben.

Ich habe die Zusatzvereinbarung vollständig gelesen und akzeptiere alle Inhalte.
Unterschrift – Zusatzvereinbarung
Mit Finger oder Stift unterschreiben
⬆️ Wird gespeichert ...
🚐 Firmen-KFZ Protokoll
⚠️Eigenverantwortung
Fahrtauglichkeit, Service, StVO, Reinigung. Schäden durch Fahrlässigkeit: volle Kostentragung!
📖 Fahrtenbuch
🔑 Originalschlüssel
📄 Zulassungsschein
⛽ Tankkarte
🧰 Inventar
🩺 Verbandskasten/Pannendreieck
🦺 2 Pannenwesten
🔧 Schäden vorhanden

🪪 Führerschein fotografieren (Pflicht)
📋 Bitte Vorder- und Rückseite des Führerscheins fotografieren.
🪪
Vorderseite
🪪
Rückseite
Ich habe das Übernahmeprotokoll gelesen und übernehme die Eigenverantwortung für das Fahrzeug.
Unterschrift Übernehmer/in
Mit Finger oder Stift unterschreiben
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🦺 Sicherheitshandbuch
📌 Vollständig lesen (75 Seiten), dann unterschreiben.

Das Sicherheitshandbuch steht als PDF bereit.
Bitte vollständig lesen, dann zurückkehren und bestätigen.

🚨Notruf 144
CPR: 30× Herzdruckmassage + 2× Beatmung. Unfallstelle absichern.
👷PSA verpflichtend
Schutzschuhe (S3) · Handschuhe · Brille · Atemschutz · Auffanggurt
Unterschrift – Sicherheitshandbuch
Mit Finger oder Stift unterschreiben
⬆️ Wird gespeichert ...
📰 Aktuelles
🦺
Arbeitssicherheit
Lesen & unterschreiben
♻️
Sauberkeit & Müllplatz
Lesen & unterschreiben

📞Kontakt
Malerei Frank & Söhne GmbH
Hainbuchenweg 3, 4030 Linz
+43 732 384030 · [email protected]
🦺 Arbeitssicherheit

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

PSA ist bei allen Arbeiten immer und vollständig zu tragen – ohne Ausnahmen:

Leitern und Gerüste

Vor jeder Benutzung auf Beschädigungen prüfen. Defekte sofort melden, nicht verwenden. Leitern immer gegen Wegrutschen sichern.

Gefährliche Stoffe

Lösemittel, Farben etc. nur mit geeignetem Atemschutz verwenden. Sicherheitsdatenblätter beachten. Behälter ordnungsgemäß verschließen und lagern.

Unfälle und Beinahe-Unfälle

Alle Unfälle und Beinahe-Unfälle sofort der Geschäftsführung melden – auch wenn keine Verletzung entstanden ist.

Verhalten auf der Baustelle

Notrufnummern

Ich habe die Arbeitssicherheitsregeln vollständig gelesen und verpflichte mich zur Einhaltung.
Unterschrift – Arbeitssicherheit
Mit Finger oder Stift unterschreiben
⬆️ Wird gespeichert ...
♻️ Sauberkeit & Müllplatz

Mülltrennung – Pflicht!

Baustelle

Firmenbetrieb

Verstöße gegen Mülltrennung oder Verschmutzung können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Ich habe die Regeln zu Sauberkeit und Mülltrennung gelesen und verpflichte mich zur Einhaltung.
Unterschrift – Sauberkeit & Müllplatz
Mit Finger oder Stift unterschreiben
⬆️ Wird gespeichert ...
⚖️ Kollektivvertrag 2025
📌 Vollversion auf wko.at

Arbeitszeit

39 Std./Woche, max. 9 Std./Tag. 24. + 31. Dez. bezahlt frei.

Überstunden & Zuschläge

Entlohnung

Wöchentliche Lohnzahlung mit schriftlicher Abrechnung.

Weihnachtsremuneration

Ab 1 Monat Betriebszugehörigkeit. Akonto 80 % mit Oktober-Lohn.

Urlaub

Gem. Urlaubsgesetz. Urlaubszuschuss mit Urlaubsentgelt.

🔧 Admin-Bereich
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