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Herzlich willkommen bei Frank & Söhne!
ARBEITSVERTRAG
Meisterbetrieb Malerei Frank & Söhne GmbH · Hainbuchenweg 3 · 4030 Linz
Ihr Arbeitsverhältnis beginnt am und ist unbefristet. Das erste Monat gilt als Probezeit, während welcher das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten jederzeit gelöst werden kann.
Mit Ihrer Verwendung als Maler und Beschichtungstechniker – Schwerpunkt Funktionsbeschichtungen sind insbesondere folgende Aufgaben verbunden: laut Berufsbild. Sie beachten alle betrieblichen Ordnungsvorschriften und kommen Ihren Dienstpflichten entsprechend den jeweiligen Richtlinien und Weisungen nach. Wir dürfen Ihnen auch andere berufsähnliche Tätigkeiten zuweisen.
Ihr gewöhnlicher Arbeitsort ist das Bundesland Oberösterreich. Von angeordneten Dienstreisen abgesehen, bleibt auch eine Versetzung an eine andere Arbeitsstätte vorbehalten.
Auf Ihr Arbeitsverhältnis findet der aktuell geltende Kollektivvertrag für das Maler-, Lackierer- und Schilderherstellergewerbe (Arbeiter/innen) Österreichs Anwendung – nachstehend „KV" genannt. Dieser liegt zur Einsichtnahme im Sekretariat auf.
Die wöchentliche Arbeitszeit von Stunden wird wie folgt verteilt:
Im gesetzlich zulässigen Rahmen sind Sie auch zu Mehrdienstleistungen verpflichtet. Diese können durch Zeitausgleich binnen 6 Monaten abgegolten werden.
Aufnahme einer entgeltlichen Nebenbeschäftigung ist mitzuteilen. Im selben Geschäftszweig ist jede Erwerbstätigkeit ohne vorherige Zustimmung unzulässig und vertragswidrig.
Meldung bei Krankheit/Unfall bis spätestens 06:30 Uhr am ersten Tag bei der Geschäftsführung/Sekretariat. Meldung an Kollegen gilt NICHT – führt zu Entgeltverlust. Ärztliche Bestätigung ab dem ersten Tag der Abwesenheit erforderlich.
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schriftlicher Antrag erforderlich, nur mit Zustimmung antreten. Urlaubsanspruch verjährt 2 Jahre nach Ende des Urlaubsjahres.
Einstufung nach Verwendungsgruppenjahr bzw. KV. Auszahlung: Überweisung auf das angegebene Bankkonto.
Über gesetzliche und kollektivvertragliche Ansprüche hinaus werden Ihnen folgende Arbeitgeberleistungen zugesagt: gemäß gesonderter Vereinbarung.
Mit dem vereinbarten übertariflichen Entgelt sind sämtliche Erschwerniszulagen lt. KV abgegolten.
SV-Träger: Österreichische Gesundheitskasse, Gruberstraße 77, 4020 Linz
MVK: ALLIANZ Vorsorgekasse AG, Wiedner Gürtel 9–13, 1100 Wien
Reisekosten und Reiseaufwandsentschädigungen richten sich nach dem KV.
Monatliche schriftliche Lohnabrechnung. AN-Ansprüche verfallen, wenn nicht binnen 3 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht.
Rückforderung irrtümlich geleisteter Entgelte bleibt vorbehalten.
Kündigung gemäß KV. AN-Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei verschuldeter Entlassung oder vorzeitigem Austritt ohne wichtigen Grund: Vertragsstrafe 1 Bruttomonatsentgelt.
Geheimhaltung aller Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse – während und nach dem Dienstverhältnis. Bei Übertretung: Vertragsstrafe 3 Bruttomonatsentgelte.
Rückerstattungspflicht bei AN-Kündigung/Entlassung: 1. Jahr 100 %, 2. Jahr 2/3, 3. Jahr 1/3.
Jede Änderung der Wohnadresse oder wichtiger Umstände ist dem Sekretariat unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Alle Mehr-/Überstunden auf Wochenbericht anführen. Zeitausgleich: mind. 2 Lohnwochen vorher ankündigen.
Keine Privatfahrten mit Firmenfahrzeugen. Lückenloses Fahrtenbuch führen – wöchentliche Abgabe im Sekretariat.
Jede künftige Änderung der Rechte und Pflichten wird schriftlich mitgeteilt.
ZUSATZVEREINBARUNG ZUM ARBEITSVERTRAG
Frank & Söhne GmbH · Hainbuchenweg 3 · 4030 Linz
Diese Zusatzvereinbarung bezieht sich auf den bestehenden Arbeitsvertrag und dient der Konkretisierung und Klarstellung einzelner Vertragsbestimmungen. Alle übrigen Regelungen des bestehenden Arbeitsvertrags bleiben unverändert aufrecht.
Gewöhnlicher Arbeitsort: Bundesland Oberösterreich. Mo–Do 07:00–16:00 Uhr (Mittagspause 12:00–12:30 Uhr), Fr 07:00–12:00 Uhr. 39 Stunden/Woche.
Die tägliche Arbeitszeit beginnt um 07:00 Uhr auf der zugewiesenen Baustelle – diese gilt als Dienstort. Anwesenheit im Betrieb außerhalb der Arbeitszeit gilt nicht als Arbeitszeit.
Notwendige Materialien und Werkzeuge sind eigenverantwortlich zu organisieren. Vergessen von Material stellt eine Pflichtverletzung dar.
Private Fahrten mit Firmenautos sind strengstens untersagt. Ausschließlich dienstliche Nutzung: Fahrten zu Baustellen oder Kund/innen, Materialtransporte, Fahrten zwischen Arbeitsstätten. Fahrtenbuch immer lückenlos führen.
Gültige Lenkberechtigung bei Dienstantritt sowie mindestens einmal jährlich vorlegen. Rechtsgrundlage: § 102 Abs. 1 Z 1 Kraftfahrgesetz (KFG).
Bei Entzug, vorübergehender Abnahme oder Einschränkung der Lenkberechtigung: unverzügliche schriftliche Meldung an den Arbeitgeber. Keine Firmenfahrt ohne gültige Lenkberechtigung.
FAHRZEUGÜBERLASSUNGSVERTRAG
Frank & Söhne GmbH · Hainbuchenweg 3 · 4030 Linz · (ohne Privatnutzung)
Die Firma Frank & Söhne GmbH überlässt dem Arbeitnehmer das oben angegebene Fahrzeug zur betrieblichen Nutzung. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein anderes Fahrzeug, gilt dieser Vertrag entsprechend.
Das Kraftfahrzeug darf ausschließlich vom Arbeitnehmer gefahren werden. Jegliche private Nutzung – insbesondere auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – ist verboten. Eine Kopie des Zulassungsscheins des Privatfahrzeugs wurde dem Arbeitgeber übergeben.
Der Arbeitgeber trägt die Kosten des Betriebes sowie für Reparaturen und Wartung. Der Arbeitgeber unterhält eine Haftpflicht- sowie eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung.
Unfälle, Verluste und Beschädigungen unverzüglich dem Arbeitgeber melden. Reparaturen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung. Bei Schäden über 500 Euro oder Personenschäden: Polizei hinzuziehen. Schriftlicher Unfallbericht erforderlich.
Haftung gemäß Dienstnehmerhaftpflichtgesetz. Vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden trägt der Arbeitnehmer in vollem Umfang. Soweit durch Vollkasko gedeckt: Haftung beschränkt sich auf die Selbstbeteiligung.
Standort außerhalb der Betriebszeiten: Betriebsgelände Hainbuchenweg 3, 4030 Linz. Das Fahrzeug ist täglich sicher verschlossen abzustellen. Schlüssel und Fahrzeugpapiere dem Arbeitgeber übergeben.
Bei Entzug der Fahrerlaubnis oder einem Fahrverbot: unverzügliche Meldung an den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer versichert, aktuell im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein.
Fahrzeug von Rechten Dritter freihalten – kein Verkauf, keine Verpfändung, Schenkung oder Vermietung. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen bedürfen der Schriftform. Verstöße können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
ZUSATZVEREINBARUNG – FIRMENAUTO eCITAN
Malerei Frank & Söhne GmbH · Hainbuchenweg 3 · 4030 Linz
Dem/der Mitarbeiter/in wird ein Mercedes-Benz eCitan Kastenwagen lang, 90 kW / 122 PS, arktikweiß (inkl. Mercedes-Benz Dachträger) zur dienstlichen und eingeschränkt privaten Nutzung überlassen. In der Lohnverrechnung gilt 0 % Sachbezug (Elektrofahrzeug).
10.000 km/Jahr (±10 % = 9.000–11.000 km zulässig). Abweichung darüber nur mit schriftlicher GF-Zustimmung.
Haftung gemäß Dienstnehmerhaftpflichtgesetz. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz: vollumfängliche Haftung. Park- und Verwaltungsstrafen trägt der/die Mitarbeiter/in selbst.
Die Fahrzeugüberlassung ist freiwillig und jederzeit widerruflich – kein Rechtsanspruch.
Das vollständige Sicherheitshandbuch (75 Seiten) steht als PDF bereit.
PSA ist bei allen Arbeiten vollständig zu tragen. Schutzschuhe S3 (immer), Handschuhe (bei Farben/Lösemitteln), Schutzbrille (Schleifen/Spritzen), Atemschutz (Lösemittel/Staub), Auffanggurt (Absturzgefahr – anlegen UND einhängen!).
Vor jeder Benutzung auf Beschädigungen prüfen. Defekte Geräte sofort melden und nicht verwenden. Leitern immer gegen Wegrutschen sichern.
Sicherheitsdatenblätter (SDB) vor Verwendung lesen. Lösemittel nur mit Atemschutz verwenden. Arbeitsstoffverzeichnis: www.malerei-frank.at/arbeitsstoffverzeichnis (Passwort: ASV_FRANK).
Keine Panik · Alarmieren (122) · Retten · Löschen (wenn sicher möglich)
Alle Unfälle sofort der Geschäftsführung melden. Notruf: 144 (Rettung) · 122 (Feuerwehr) · 133 (Polizei).
Kein Alkohol oder Drogen während der Arbeitszeit. Arbeitsbereiche sauber und aufgeräumt halten.
PSA ist bei allen Arbeiten immer und vollständig zu tragen – ohne Ausnahmen:
Vor jeder Benutzung auf Beschädigungen prüfen. Defekte sofort melden, nicht verwenden. Leitern immer gegen Wegrutschen sichern.
Lösemittel, Farben etc. nur mit geeignetem Atemschutz verwenden. Sicherheitsdatenblätter beachten. Behälter ordnungsgemäß verschließen und lagern.
Alle Unfälle und Beinahe-Unfälle sofort der Geschäftsführung melden – auch wenn keine Verletzung entstanden ist.
Das Waschkammerl und die Waschanlage sind stets sauber zu halten. Jegliche Utensilien (Kübel, Pinsel, Gitter, Folien etc.) sind täglich zu entfernen.
Ausgewaschen wird ausnahmslos in der Waschanlage – Farbreste dürfen in keinem Fall in Waschbecken, WC oder Abfluss geschüttet werden.
Der weiße Einwegfilter ist wöchentlich zu wechseln, der graue Feinfilter monatlich.
Der Müllplatz ist nur über den vorgesehenen Eingang zu betreten.
Ausnahmslos Papier entsorgen – zuvor so gut wie möglich zusammenpressen.
Immer abgeschlossen halten. Schlüssel im Büro holen.
Farbkübel zuerst in Farbrestekübel ausputzen. Metallbügel mit Brecheisen entfernen und im Metallmüll entsorgen.
Ausnahmslos Blechdosen, Metallbügel und sonstiger Metallmüll.
Ausnahmslos Plastikfolien und Klebebandreste.
Der Müllplatz ist stets sauber zu halten und täglich zu kehren.
⚠️ Für die Sauberkeit des Müllplatzes haben sowohl Facharbeiterinnen/Facharbeiter als auch Lehrlinge täglich GEMEINSAM Sorge zu tragen!
HANDY- & SOCIAL-MEDIA-RICHTLINIE
Malerei Frank & Söhne GmbH · Hainbuchenweg 3 · 4030 Linz
📷 Einverständniserklärung zur Bildveröffentlichung
Ich erkläre mich hiermit damit einverstanden, dass Fotos und/oder Videos von mir, die im Rahmen meiner Tätigkeit bei der Malerei Frank & Söhne GmbH entstehen, für folgende Zwecke verwendet und veröffentlicht werden dürfen:
Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Im Falle eines Widerrufs werden die betreffenden Fotos nicht weiterverwendet und – soweit technisch möglich – von den Plattformen entfernt.
Es entstehen keine Ansprüche (z. B. auf Vergütung) aus der Veröffentlichung.
Maler-, Lackierer- und Schilderherstellergewerbe
Gültig ab 1. Mai 2026 • Österreichweit
Per Betriebs- oder Einzelvereinbarung kann die Normalarbeitszeit auf 4 Tage verteilt werden (max. 10 Std./Tag).
Zuschläge gemäß KV (Überstunden, Sonn- und Feiertag, Nacht- und Schichtarbeit). Details in der Vollversion auf wko.at.
| Gruppe | €/Std. |
|---|---|
| Facharbeiter mit LAP, nach dem 3. Verwendungsjahr | 16,81 |
| Facharbeiter mit LAP, ab dem 1. Verwendungsjahr | 15,30 |
| Qualifizierter AN, nach dem 3. Berufsjahr (ohne LAP) | 15,12 |
| Qualifizierter AN, ab dem 1. Berufsjahr | 14,09 |
| Helfer | 13,53 |
Erhöhung ab 1.5.2026 entsprechend durchschnittlicher Inflationsrate 2025 (VPI 2020). Bestehende Überzahlungen dürfen nicht gekürzt werden (Spannengarantie).
| Lehrjahr | €/Monat |
|---|---|
| 1. Lehrjahr | 910,00 |
| 2. Lehrjahr | 1.090,00 |
| 3. Lehrjahr | 1.370,00 |
| 4. Lehrjahr | 1.650,00 |
Lehrlinge ab 18 Jahren erhalten ab dem Geburtsmonat das Lehrlingseinkommen des 2. Lehrjahres.
Anspruch ab 1 Monat Betriebszugehörigkeit. Auszahlung bis spätestens 10. Dezember. Höhe: 3,27 Stundenlöhne je geleistete 39 Std.-Woche im Kalenderjahr (max. 2.028 Std./Jahr anrechenbar).
Wöchentliche Lohnzahlung mit schriftlicher Abrechnung. Lohnansprüche verfallen, wenn nicht innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht.
Erhöht entsprechend Inflationsrate 2025. Basis war €8,00/Arbeitstag (ab 3 Std. Einsatz außerhalb Betrieb mit täglicher Heimkehr). Genaue Beträge in der Lohnordnung 2026.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch. Urlaubszuschuss: 50 % des Urlaubsentgelts.
Fristen nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt, AN-Kündigung schriftlich. Details: wko.at – Kündigungsfristen
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